Information zu Glasstatik und Kundenverantwortung

Hinweis zur Glasstatik und DIN 18008
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der in allen Bundesländern eingeführten DIN 18008 ein statischer Nachweis für Glaskonstruktionen erforderlich ist. Eine Prüfung oder Erstellung der Statik erfolgt unsererseits nicht.
In unserer Auftrags- bzw. Bestellbestätigung sind keine bautechnischen oder statischen Nachweise enthalten. Wir bestätigen ausschließlich einen Standardaufbau beziehungsweise den vom Kunden angegebenen Glasaufbau; die geplante Anwendungsart bleibt dabei unberücksichtigt.

Verantwortung des Bestellers / Errichters
Die Überprüfung der Glasstatik sowie der Statik der Unterkonstruktion, die korrekte Glasdimensionierung, die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und die fachgerechte Montage liegen ausschließlich in der Verantwortung des Bestellers bzw. Errichters der Glaskonstruktion.
Sofern ein statischer Nachweis gewünscht oder behördlich gefordert wird, kann dieser ausschließlich durch einen anerkannten Prüfstatiker erbracht werden, der die gesamte Konstruktion prüft und die erforderlichen Glasdicken statisch nachweist. Die Beauftragung und Erbringung dieses Nachweises obliegt allein dem Besteller bzw. Errichter.
